EU gegen Google: Der Tech-Riese verliert Milliarden zugunsten der Werbetreibenden

Im Jahr 2017 erlebte die Landschaft des Online-Marketings einen radikalen Wandel. Google, ein Titan in den Bereichen Suche und Online-Werbung, wurde von der Europäischen Kommission wegen Missbrauchs seiner Monopolstellung mit einer Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro belegt. Dieses Urteil, das „nach den EU-Wettbewerbsregeln als illegal gilt“, diente als Katalysator für neue Möglichkeiten für Online-Händler.

Googles Monopolpraktiken und die Intervention der EU

Vor der Entscheidung der Europäischen Kommission betrieb Google seine Suchergebnisseite über eine Werbeplattform namens Google Shopping. Dieses System war ausschließlich Online-Shops zugänglich, was andere Unternehmen, insbesondere Comparison Shopping Services (CSS), daran hinderte, fair zu konkurrieren. Nach langwierigen Verfahren und Druck seitens der EU war Google gezwungen, seine Vorgehensweise zu ändern, unter Androhung noch schärferer Strafen – möglicherweise rund 5 % seines weltweiten Jahresumsatzes.

Die Entstehung des Preisvergleichsdienstes (CSS)

Als Reaktion auf die Entscheidung der Europäischen Kommission startete Google das Comparison Shopping Service (CSS)-Programm zur Diversifizierung von Produktlistenanzeigen (PLAs), die oft als „Shopping-Anzeigen“ oder „Google Shopping“ bezeichnet werden. Dieser Schritt ebnete Einzelhändlern und Anbietern von Preisvergleichsdiensten den Weg für neue Möglichkeiten, auf dem Markt fair zu konkurrieren.

Vorteile für Einzelhändler

Das neue CSS-System bietet Einzelhändlern erhebliche Vorteile. Verkäufer, die auf CSS-Plattformen umsteigen, können bis zu 20 % ihrer Werbekosten einsparen. Dieser Kosteneinsparungseffekt ergibt sich aus dem rechtlichen Auftrag gegenüber Google, der das Unternehmen dazu zwang, Preisvergleichsdiensten Zugriff auf sein System zu gewähren. Folglich können diese Vergleichsdienste mit einer Marge arbeiten und Klicks auf die Websites ihrer Werbekunden verkaufen.

Einsparungen bei den Werbekosten

Um der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nachzukommen, muss Google auch anderen Preisvergleichsdiensten Zugang zu seinem System gewähren. So können Händler weiterhin in gleicher Weise werben und behalten eine Marge von bis zu 20 Prozent. Werbetreibende können also mit demselben Budget 20 Prozent mehr Ergebnisse erzielen.

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